Das Promotionsverfahren
Informationsangebot des Akademischen Prüfungsamtes über das Promotionsverfahren an der Philosophischen Fakultät.
Unten auf dieser Seite finden Sie zudem Informationen und Formulare zum Herunterladen.
Promotionsprüfungsverfahren in Kürze
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Ihres Promotionsvorhabens im Akademischen Prüfungsamt gemäß §§ 5 und 6 der
PromO 2014 (Betreuungsvereinbarung und Annahme als Doktorand/in)
- Prüfung
der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion gemäß § 7 Absatz 1, Nummer 1
und 2 sowie Absatz 2 der PromO 2014 durch den Promotionsprüfungsausschuss
- Annahme
als Doktorand/in
- ggf. Immatrikulation
- Anfertigung der Dissertation
- Anmeldung zum Promotionsprüfungsverfahren (s. aktuelle Anmeldetermine auf unserer Homepage)
- Bearbeitung der Anmeldeformulare
- Abgabe
der Dissertation in zweifacher Ausfertigung (Leimbindung/beidseitig bedruckt)
nach Vorgabe des Anhangs 1 der PromO 2014 und gleichzeitig Anmeldung zum
Verfahren mit den vollständigen und gehefteten Unterlagen im Prüfungsamt
- Mündliche Prüfung während der ersten bzw. der zweiten Prüfungsphase eines
jeweiligen Semesters
- Erlangung
der Druckreife (§ 26 der PromO 2014)
- Veröffentlichung
(§ 27 der PromO 2014) und Aushändigung der Doktorurkunde
Im
Anschluss an die zweite Prüfungsphase findet jeweils für alle Absolventinnen
und Absolventen eine
feierliche Zeugnisübergabe statt
Betreuungsvereinbarung
(§ 5 der PromO 2014): Zu Beginn der Arbeit an Ihrem
Promotionsvorhaben schließen Sie mit Ihrer Erstgutachterin oder Ihrem
Erstgutachter eine Vereinbarung (Betreuungsvereinbarung) über die Betreuung zur
Anfertigung Ihrer Dissertation. Das entsprechende Formblatt finden Sie im
Internet auf unserer Homepage unter den Quicklinks.
Annahme als Doktorand/-in
(§ 6 der PromO 2014): Ebenfalls zu Beginn der
Arbeit an Ihrem Promotionsvorhaben stellen Sie beim Promotionsprüfungsausschuss
einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in. Das entsprechende Formblatt finden
Sie im Internet auf unserer Homepage unter den Quicklinks.
Das Annahmeformular geben Sie zusammen mit der Betreuungsvereinbarung und einer
einfachen Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses im Akademischen Prüfungsamt
ab.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Der Promotionsprüfungsausschuss prüft mit der
Annahme Ihre Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie
Absatz 2 der PromO 2014 und teilt Ihnen anschließend seine Entscheidung mit.
Sofern Ihnen Studienleistungen fehlen sollten, erfolgt die Annahme unter
Auflagen, die Sie in einer angemessenen Frist erfüllen müssen.
Immatrikulation
Als Doktorandin oder
Doktorand der Philosophischen Fakultät sind Sie nicht verpflichtet, sich für
die Promotionszeit zu immatrikulieren.
Sollte eine Immatrikulation erwünscht
oder erforderlich sein, so informieren Sie sich bitte im
Studierendenservice
über die Immatrikulationsmodalitäten für Promovierende
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Studierendenservices.
Promotion mit Fachhochschulabschluss
(§ 8 der PromO 2014): Sie
können mit Ihrem erfolgreich abgeschlossenen Fachhochschulstudium an der CAU
promovieren, sofern Ihr Studium mit der Gesamtnote 1,5 und besser abgeschlossen
wurde und sich auf das Promotionsfach bezieht.
Des Weiteren müssen Sie die
gleiche Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, wie sie von Absolventinnen
und Absolventen der Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen verlangt
wird, in einem Prüfungsgespräch nachweisen.
Promotion mit Bachelorabschluss
(§ 9 der PromO 2014): Für
besonders hervorragende Bachelorabsolventinnen und -absolventen besteht die
Möglichkeit im Anschluss an das Bachelorstudium und im Rahmen des
Masterstudiums zu promovieren.
In diesem Fall müssen Sie Ihren
Bachelorabschluss im Erststudium im Regelfall mit der Gesamtnote 1,0 in der
Regelstudienzeit absolviert haben.
Zudem müssen Sie in einem für das
Promotionsfach fachlich einschlägigen Masterstudium an der Philosophischen
Fakultät eingeschrieben sein und ein Empfehlungsschreiben vorweisen, in dem
Ihnen eine außerordentliche Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit
bescheinigt wird.
Sprachkenntnisse
(§ 11 der PromO 2014): Für die Zulassung zum
Promotionsprüfungsverfahren ist ggf. ein Nachweis von Latein- und/oder
Griechischkenntnissen erforderlich. Über den Umfang der Sprachkenntnisse und
die Promotionsfächer, bei denen der Sprachnachweis erforderlich ist,
informieren Sie sich bitte im § 11 der PromO 2014.
Falls Sie über ein für Ihr
Promotionsfach erforderlichen Sprachnachweis nicht verfügen, haben Sie die
Möglichkeit bis zur Anmeldung zum Promotionsprüfungsverfahren die
entsprechenden Kenntnisse nachzuholen.
Prüfungsablauf
Die Promotionsprüfung besteht aus zwei Teilen.
- Der erste Teil umfasst die Anfertigung der Dissertation, die Sie zur
Anmeldung zum Promotionsprüfungsverfahren vorlegen.
- Der zweite Teil besteht aus der mündlichen Prüfung. Hierfür gibt es pro Semester zwei Prüfungsphasen.
Informieren Sie sich bitte unter dem Link „Prüfungstermine“ über die von uns angebotenen Prüfungsphasen.
Entnehmen Sie bitte den Terminen, wann Sie sich spätestens anmelden müssen, um zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt das Promotionsprüfungsverfahren abschließen zu können.
Mündliche Prüfung
(§ 21 der PromO 2014): Für die
mündliche Prüfung sind zwei frei wählbare Verfahren der Disputation vorgesehen:
- im Rahmen des ersten Verfahrens (§ 21
Absatz 2) verteidigen Sie Ihre Dissertation in Form eines 20-minütigen Referates,
an das sich ein 70-minütiges Kolloquium anschließt. Durch das Referat erläutern
Sie die Ergebnisse Ihrer Dissertation und beantworten dazu Fragen. Im
Kolloquium beantworten Sie Fragen, die sich auf einen größeren wissenschaftlichen
Zusammenhang beziehen, in dem Ihre Dissertation steht, und auf
Gegenstandsbereiche und methodische Fragen, die das Fach als Ganzes sowie
angrenzende Fächer betreffen können.
- im Rahmen des zweiten Verfahrens (§ 21
Absatz 3) referieren Sie über ein Thema Ihres Promotionsfaches, welches sich
nicht auf das Thema der Dissertation beziehen darf. Hierzu reichen Sie bei der
Anmeldung zum Promotionsprüfungsverfahren drei Referatsthemenvorschläge ein,
aus denen die Prüfungskommission ein Thema auswählt. Das ausgewählte Thema wird
Ihnen zu Beginn der Auslagefrist bekanntgegeben. Das Referat über das gewählte
Thema dauert 20 Minuten. Im Anschluss findet ein 70-minütiges Kolloquium statt.
Anmeldung
Sie können sich während jeder Sprechstunde zum Promotionsprüfungsverfahren anmelden. Zum Anmeldetag bringen Sie bitte die erforderlichen Anmeldeunterlagen mit. Die Unterlagen sind auf unserer Homepage herunterzuladen.
Füllen Sie bzw. lassen Sie sie ausfüllen und legen im Prüfungsamt auf einem Heftstreifen geheftet vor (ab Nr. 1 von unten nach oben geordnet, so dass das letztgenannte Dokument Nr. 10 obenauf liegt). Bitte verwenden Sie keine Klarsichthüllen.
Unterlagen zur Anmeldung
- Tabellarischer Lebenslauf einschließlich der Angabe zur Nationalität und zum akademischen Werdegang
- ggf. Nachweis(e) über geforderte Fremdsprachenkenntnisse gemäß § 11 der Promotionsordnung 2014
- Formular Erklärungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 der Promotionsordnung 2014
- Nachweis (Zeugnis) eines erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudiums gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Promotionsordnung 2014
- Unbedenklichkeitserklärung für das Prüfungsfach
- ggf. Studienbescheinigung
- elektronische Version der Dissertation in dreifacher Ausfertigung (CD-Rom oder USB-Stick) im Falle der Disputation nach § 21 Absatz 2 der Promotionsordnung 2014 § 21 Absatz 2 der Promotionsordnung 2014
- Referatsthemenvorschläge im Falle der Disputation nach § 21 Absatz 3 der Promotionsordnung 2014
- Kommissionsvorschlag
- Gesuch um Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren
Zusammen mit den Anmeldeunterlagen reichen Sie bitte zwei Exemplare der Dissertation (Leimbindung, beidseitig bedruckt) ein. Einem der Exemplare fügen Sie bitte eine elektronische Version (CD-Rom oder USB-Stick) der Dissertation bei.
Auslagefrist
(§ 17 der PromO 2014): Ist Ihre Anmeldung
vollzogen, so wird Ihr Promotionsprüfungsverfahren eröffnet. Ihre Dissertation
wird an die Gutachter mit der Bitte um Begutachtung weitergeleitet. Die
Begutachtungszeit beträgt zwei Monate.
Nach der Begutachtung liegt Ihre
Dissertation mit den Gutachten zwei Wochen im Dekanat zur Einsichtnahme durch
die prüfungsberechtigten Mitglieder der Philosophischen Fakultät aus.
Empfehlen
die Gutachterinnen und Gutachter übereinstimmend Ihre Dissertation anzunehmen,
und geht während der Auslagezeit kein Einspruch ein, so gilt Ihre Dissertation
als von der Philosophischen Fakultät angenommen.
Mündliche Prüfungsphase
Eine Teilnahme an der Disputation ist nur möglich, wenn beide Gutachten fristgerecht vorliegen, die
Arbeit mindestens mit der Note „opus idoneum“ – genügend (vgl. § 25 Abs. 2 der
PromO 2014) bewertet und kein Einspruch während der Auslagezeit eingelegt
wurde.
Die mündliche Prüfungsphase wird von der Fakultät
festgelegt. Sie dauert drei Wochen. Zur Beginn der Auslagefrist erfahren Sie
den genauen Termin Ihrer Disputation und im Falle der Disputation nach § 21 Abs.
3 der PromO 2014 auch das gewählte Referatsthema.
Nach der Disputation wird Ihnen das Prüfungsprotokoll in einem
verschlossenen und versiegelten Umschlag ausgehändigt. Den Umschlag geben Sie
bitte möglichst umgehend nach der Prüfung persönlich im Prüfungsamt ab. Es ist
möglich, das Prüfungsprotokoll durch den Türbriefkasten des Prüfungsamtes zu werfen.
Prüfungsergebnis/Zeugnisübergabe
Im unmittelbaren Anschluss an die jeweilige Disputation legt die Prüfungskommission die Note fest. Die Prädikate für die
Dissertation und für die Disputation werden gemäß § 25 Abs. 2 Nummer 1 und 2 der PromO 2014 erteilt. Die Gesamtnote der Promotionsprüfung wird gemäß § 25 Abs. 3 der Promotionsordnung errechnet.
Mit Aushändigung des Zeugnisses im Rahmen der
feierlichen Zeugnisübergabe werden Ihnen die Prädikate für die Einzelleistungen und das Prädikat für die Gesamtleistung förmlich bekannt gegeben.
Über den
Ablauf der Veranstaltung informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage unter dem Link „Hinweise zur Absolventenfeier/Zeugnisübergabe“
Nichtbestehen
Sollten Sie Ihre Disputation nicht bestanden haben, werden Sie hierüber umgehend benachrichtigt. Die Wiederholungsmöglichkeiten sind in § 24 der PromO 2014 geregelt.
Krankheit während der mündlichen Prüfungsphase
Sollten Sie während der Prüfungsphase erkranken, so dass Sie für einen bestimmten Zeitraum prüfungsunfähig sind, müssen Sie dies der Prodekanin oder dem Prodekan unverzüglich in einem formlosen, schriftlichen Antrag anzeigen und um Verschiebung der Disputation bitten.
Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden.
Die Mitteilung erfolgt gegenüber dem Prüfungsamt grundsätzlich schriftlich, im Ausnahmefall vorab telefonisch, oder – zu Beginn einer mündlichen Prüfung – mündlich gegenüber den Prüferinnen oder Prüfern. Die Prodekanin oder der Prodekan entscheidet, ob die Prüfungsunfähigkeit anerkannt und ob ein neuer Prüfungstermin für eine mündliche Prüfung festgesetzt wird.
Die Entscheidung wird Ihnen durch das Prüfungsamt mitgeteilt.
Druckreife der Dissertation
(§ 26 der PromO 2014): Stellen die Gutachterinnen oder Gutachter fest, dass die Dissertation nicht druckreif ist, muss die Druckreife binnen eines Jahres ab der Zeugnisübergabe erreicht werden. Ihre Erstgutachterin oder Ihr Erstgutachter muss dem Prüfungsamt gegenüber die Erteilung der Druckreife schriftlich bestätigen.
Veröffentlichung
Sie sollen innerhalb eines Jahres nach Zuerkennung der Druckreife Ihre Dissertation veröffentlichen. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Über Veröffentlichungsformen können Sie sich unter § 27 Abs. 2 der PromO 2014 informieren.
Vollzug
Nachdem Sie Ihre Dissertation veröffentlicht haben, geben Sie je nach Veröffentlichungsform eine bestimmte Anzahl an Pflichtexemplaren im Akademischen Prüfungsamt ab. Zusätzlich geben Sie das Originaldissertationsexemplar, das Ihrer Erstgutachterin oder Ihrem Erstgutachter zur Begutachtung vorgelegen hat, ab.
Ihre Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhalten Sie die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades. Vor diesem Zeitpunkt darf der Grad in keiner Form geführt werden (s. § 28 Abs. 6 der PromO 2014).
Hinweise zur Absolventenfeier
Absolventenfeier der Philosophischen Fakultät
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
mit den nachfolgenden Hinweisen erhalten Sie alle notwendigen Informationen für Ihre Teilnahme an der Absolventenfeier. Etwaige Nachfragen beim Akademischen Prüfungsamt sollten sich daher erübrigen.
Nächste Absolventenfeier (Zeugnisübergabe):
- Da eine Absolvent*innenfeier auch im Winteresmester 2020/2021 nicht in Präsenz stattfinden kann, richten der Studiendekan, Prof. Dr. Michael Elmentaler und die Absolventin Jana Kähler ein paar Worte digital an alle Absolventinnen und Absolventen. Das Video kann unter folgendem Link eingesehen werden:
- Zum Video
Teilnehmerkreis:
Alle Promotionsabsolventinnen und -absolventen eines entsprechenden Semesters sowie Masterabsolventinnen und -absolventen, beteiligte Prüferinnen und Prüfer, Familienangehörige, Freunde und Bekannte.
Im Falle der Verhinderung:
Sollten Sie an dem Tag verhindert sein, informieren Sie bitte umgehend das Akademische Prüfungsamt.
Kleidung:
Der akademischen Würde der Veranstaltung sowie der Bedeutung des Anlasses angemessen.
Ablauf der Feier (Gesamtdauer ca. 1 Stunde):
- Die Absolventinnen und Absolventen nehmen in den drei ersten Sitzreihen, die übrigen Gäste in den dahinter liegenden Reihen Platz
- Eröffnung der Feier durch die Prodekanin oder den Prodekan für Studium und Prüfungen der Philosophischen Fakultät
- Rede einer Absolventin oder eines Absolventen
- kurze Ansprache der Prodekanin oder des Prodekans
- alle Absolventinnen und Absolventen werden auf das Podium gebeten
- die Prodekanin oder der Prodekan verliest das akademische Versprechen, das von allen Absolventinnen und Absolventen gemeinsam nachgesprochen wird
- die Promotionsabsolventinnen und -absolventen, sodann die Masterabsolventinnen und -absolventen erhalten in alphabetischer Reihenfolge unter Nennung ihres Namens und ihres Hauptfachs das Prüfungszeugnis aus den Händen der Prodekanin oder des Prodekans.
- Ende der Feier, Gelegenheit zum Gespräch und Beisammensein mit Absolventinnen und Absolventen, Prüfern, Familien und Angehörigen im Foyer des Auditorium maximum.