Ablaufplan von Habilitationsverfahren
1. |
Eröffnung des Verfahrens im Konvent |
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a) b) c) |
Wahl Gutachterkommission 1+3+2+2+1 = 9 Dekan: Vorsitz 3 schriftliche GA (Fachvertreter, evtl. benachbarte Fachgebiete) 2 mündliche GA aus dem Wissenschaftsbereich der Habilitation je 1 GA aus den übrigen beiden Wissenschaftsbereichen 1 GA einer anderen Fakultät Wahl externer Gutachter Wahl 15er-Gremium (je 5 Mitglieder aus 3 Wissenschaftsbereichen) |
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2. | Gutachtenfrist |
10 Wochen | |
Mit dem Einverständnis
aller Gutachter kann die
Gutachtenfrist verkürzt werden. |
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3. | Sitzung Gutachterkommission | Empfehlung zur
Annahme der Schrift |
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4. | Auslagefrist |
Mitteilung an alle Habilitierten | 3 Wochen |
5. | Sitzung Habilitationsausschuss 1 | Entscheidung
Schrift und Vortragsthema |
1 Woche |
6. | Mitteilung an Habilitand/in | über Annahme der Schrift Vortragsthema Datum des Vortrags |
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7. | Vorbereitungszeit für Vortrag | 4 Wochen | |
Mit dem Einverständnis der Habilitandin/des Habilitanden kann die Vorbereitungszeit für den Vortrag verkürzt werden. | |||
8. | Sitzung Habilitationsausschuss
2: Habilvortrag, Kolloquium, Vollzug der Habilitation |
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mindestens erforderliche Zeit für Verfahren: | 4,5 Monate | ||
Das
Habilitationsverfahren sollte spätestens im letzten Konvent des Semesters vor
dem geplanten Abschluss eröffnet werden. Die für das Verfahren mindestens erforderliche Zeit kann durch Schwierigkeiten bei der Terminfindung überschritten werden. |